Bava Metzia 7

Kapitel 7

א תאמר בעדים שעל מה שכפר הוא נשבע
1 während er bei zwei Zeugen über das schwören soll, was er leugnet!?
ב אלא אמר רב פפא אתי מגלגול שבועה דעד אחד
2 Vielmehr, erklärte R. Papa, dies ist von der Eideszuschiebung durch einen einzelnen Zeugenzu entnehmen. –
ג מה לגלגול שבועה דעד אחד שכן שבועה גוררת שבועה תאמר בעדים דממון קא מחייבי
3 Bei der Eideszuschiebung durch einen einzelnen Zeugen erfolgt dies aus dem Grunde, weil der Schwur einen anderen nach sichzieht, während die zwei Zeugen ihn ja zu einer Geldzahlung verpflichten!?
ד פיו יוכיח מה לפיו שכן אינו בהכחשה עד אחד יוכיח שישנו בהכחשה ומחייבו שבועה
4 Das eigene Geständnisbeweist [das Entgegengesetzte. Entgegnet man:] wohl beim eigenen Geständnisse, weil bei diesem das Gesetz von der Widersprechung keine Geltung hat, so ist vom einzelnen Zeugen zu erwidern: bei diesem hat das Gesetz von der Widersprechung Geltung, und er verpflichtet zu einem Schwure.
ה מה לעד אחד שכן על מה שמעיד הוא נשבע תאמר בעדים שעל מה שכפר הוא נשבע פיו יוכיח
5 [Entgegnet man:] wohl der einzelne Zeuge, weil [der Beklagte] über das schwört, worüber dieser bekundet, während er bei zwei Zeugen über das schwören soll, was er leugnet, so beweist das eigene Geständnis [das Entgegengesetzte].
ו וחזר הדין לא ראי זה כראי זה ולא ראי זה כראי זה הצד השוה שבהן שעל ידי טענה וכפירה הן באין ונשבע אף אני אביא עדים שעל ידי טענה וכפירה הם באין ונשבע
6 Die Replikation wiederholt sich: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen, und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß es sich um ein Fordern und Leugnen handelt, und [der Beklagte] muß schwören, ebenso handelt es sich auch bei zwei Zeugen um ein Fordern und Leugnen, und er muß schwören. –
ז מה להצד השוה שבהן שכן לא הוחזק כפרן תאמר בעדים שכן הוחזק כפרן
7 Das Gemeinsame bei ihnen ist ja aber auch, daß er durch diesenicht als Leugner festgestellt wird, während er durch zwei Zeugen als Leugner festgestellt wird!? –
ח ובעדים מי הוחזק כפרן והאמר רב אידי בר אבין אמר רב חסדא הכופר במלוה כשר לעדות בפקדון פסול לעדות
8 Wird er denn durch zwei Zeugen als Leugner festgestellt, R. Idi b. Abin sagte ja im Namen R. Ḥisdas, wer ein Darlehen abgeleugnet hat, sei als Zeuge zulässig, und wer ein Depositum, sei als Zeuge unzulässig. –
ט אלא פריך הכי מה להצד השוה שבהן שכן אינן בתורת הזמה תאמר בעדים שישנן בתורת הזמה
9 Man erhebe vielmehr folgenden Einwand: das Gemeinsame bei ihnen ist, daß bei diesen das Gesetz von der Überführung keine Geltung hat, während bei zwei Zeugen das Gesetz von der Überführung wohl Geltung hat!? –
י הא לא קשיא רבי חייא תורת הזמה לא פריך
10 Das ist kein Einwand; R. Ḥija betrachtet den Einwand von der Überführung als bedeutungslos. –
יא אלא דקאמר ותנא תונא מי דמי התם למלוה אית ליה סהדי ללוה לית ליה סהדי דלא מסיק ליה ולא מידי דאי הוו ליה סהדי ללוה דלא מסיק ליה ולא מידי לא בעי רבי חייא לאשתבועי הכא כי היכי דאנן סהדי בהאי אנן סהדי בהאי ואפילו הכי משתבעי
11 Vielmehr [ist folgendes einzuwenden:] er sagt, unser Autor lehre dasselbe, und es ist ja nicht gleich; in dem einen Falle hat ja nur der Gläubiger Zeugen, der Schuldner aber hat keine Zeugen, daß jener nicht mehr zu bekommen habe, denn wenn der Schuldner Zeugen hätte, daß jener nicht mehr zu bekommen habe, so würde ihm R. Ḥija keinen Schwur auferlegt haben, in dem anderen Falle dagegen sind wir für den einen ebensogut Zeugen wie für den anderen, dennoch müssen sie schwören!? –
יב אלא כי איתמר ותנא תונא אאידך דרבי חייא איתמר דאמר ר' חייא מנה לי בידך והלה אומר אין לך בידי אלא נ' זוז והילך חייב
12 Vielmehr, die Berufung auf den Autor unserer Mišna bezieht sich auf eine andere Lehre R. Ḥijas, denn R. Ḥija lehrte: [Wenn jemand zu einem sagt:] ich habe bei dir eine Mine, und dieser erwidert: du hast bei mir nur fünfzig Zuz, da hast du sie, so ist er schuldig,
יג מאי טעמא הילך נמי כמודה מקצת הטענה דמי
13 denn auch, wenn er ‘da hast du sie’ [sagt], ist es ebenso, als hätte er einen Teil der Forderungeingestanden.
יד ותנא תונא שנים אוחזין בטלית
14 Und der Autor unserer Mišna lehrt dasselbe: wenn zwei ein Gewand halten.
טו והא הכא כיון דתפיס [אנן סהדי דמאי דתפיס] הילך הוא וקתני ישבע
15 Hierbei ist es ja, da der eine [das Gewand] hält, ebenso, als würde der andere ‘da hast du es’ [gesagt haben], und er lehrt, daß er schwören müsse.
טז ורב ששת אמר הילך פטור מ"ט כיון דאמר ליה הילך הני זוזי דקא מודי בגוייהו כמאן דנקיט להו מלוה דמי באינך חמשים הא לא מודי הלכך ליכא הודאת מקצת הטענה
16 R. Šešeth aber sagt, wenn er ‘da hast du es’ [sagt], so ist er frei, denn da er zu ihm ‘da hast du es’ [sagt], so ist es ebenso, als würde der Gläubiger den eingestandenen Betrag in der Hand haben, und von den anderen fünfziggesteht er nichts ein, somit ist dies kein Geständnis eines Teiles der Forderung. –
יז ולרב ששת קשיא מתניתין אמר לך רב ששת מתניתין תקנת חכמים היא
17 Gegen R. Šešeth ist ja aus unserer Mišna ein Einwand zu erheben!? – R. Šešeth kann dir erwidern: in unserer Mišna ist diesnur eine Verordnung der Weisen. –
יח ואידך אין תקנת חכמים היא ומיהו אי אמרת בשלמא מדאורייתא הילך חייב מתקני רבנן שבועה כעין דאורייתא אלא אי אמרת מדאורייתא הילך פטור מתקני רבנן שבועה דליתא דכוותה בדאורייתא
18 Und jener!? – Freilich ist dies eine Verordnung der Weisen, aber einleuchtend ist es, daß die Weisen hierbei einen Schwur gleich dem der Tora angeordnet haben, wenn du sagst, wenn er ‘da hast du es’ [sagt], sei er nach der Tora schuldig, würden sie aber, wenn du sagst, wenn er ‘da hast du es’ [sagt,] sei er nach der Tora frei, hierbei einen Schwur angeordnet haben, wie er ähnlich in der Tora nicht vorkommt!?
יט מיתיבי
19 Man wandte ein: